Schwangerschaftsvorsorge

Eine Schwangerschaft stellt für die werdende Mutter bzw. werdenden Eltern eine schöne und spannende Zeit dar. Doch auch Zweifel und Ängste kommen auf, ob das Kind sich gesund entwickelt und welche Untersuchungen gemacht werden können. Bei den regelmäßigen Mutterschaftsvorsorgeterminen gehen wir gern auf Ihre Fragen ein.

Die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen bieten bereits eine große Zahl erforderlicher Maßnahmen, die der Überwachung Ihrer Gesundheit und Ihres Kindes dienen. Die Vorsorgeuntersuchungen werden zunächst alle vier Wochen, in den letzten beiden Monaten alle zwei Wochen durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass festgehalten, den wir zu Beginn der Schwangerschaft anlegen.

Sollten bei der Erstuntersuchung oder im Verlauf der Schwangerschaft besondere Risiken auftreten, sind Sie bei uns in guten Händen.

Beim Antikörper-Suchtest wird nach Antikörpern im Blut der Mutter geschaut, insbesondere auf Antikörper gegen den Rhesusfaktor (Rh). Dieser bezeichnet eine Besonderheit der roten Blutkörperchen. Rhesus-negative Frauen können bei der Geburt eines Rhesus-positiven Kindes Antikörper (Abwehrkräfte) gegen den unbekannten Faktor bilden. Bei einer erneuten Schwangerschaft können diese Antikörper über das Blut durch die Plazenta zum Ungeborenen gelangen und dessen rote Blutkörperchen zerstören, wenn sie Rhesus-positiv sind. Dies führt zu einer Blutarmut beim Kind und zur Fehlgeburt. Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können ihr Blut auf den Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes testen lassen. So können sie eine gegebenenfalls erforderliche Anti-D-Prophylaxe erhalten, wenn sie ein Rhesus-positives Kind erwarten. Die Untersuchung kann bei Ein-Kind-Schwangerschaften ab der zwölften Woche erfolgen.

Wir bieten auch diagnostische Maßnahmen an, die eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlich vorgegebenen Betreuung sind. Diese werden wir Ihnen zu Beginn der Schwangerschaft vorstellen und Sie über den jeweiligen Nutzen informieren. Wunschleistungen sind z. B. Tests auf Cytomegalievirus (CMV), Toxoplasmose, Ringelröteln und Streptokokken Gruppe B.

Neben den Schwangerschafts-Regelleistungen bieten wir ergänzende Untersuchungen an, welche die Sicherheit in der Schwangerschaftsvorsorge erhöhen.

Kontrolle auf Cytomegalie

Diese Infektionskrankheit wird durch Cytomegalie-Viren (CMV) ausgelöst. Die Übertragung erfolgt v.a. über Speichel, Tränenflüssigkeit und Urin von Kleinkindern. Bei einer nicht immunen Schwangeren ist v.a. die Erstinfektion für das Ungeborene gefährlich (es kann zu Fehlbildungen kommen), aber auch Reinfektionen sind möglich. Bei einer nicht immunen Schwangeren ist die Erstinfektion für das Ungeborene gefährlich (Fehlbildungen). Die Betroffenen bemerken aber oft nichts von der Infektion. Mittels Bluttests kann festgestellt werden, ob Sie bereits gegen Cytomegalie immun sind. Sollte kein Schutz vorhanden sein, können weitere Kontrolluntersuchungen angezeigt sein.

Test auf Toxoplasmose

Toxoplamose ist eine Infektionskrankheit, deren Erreger über rohes Fleisch oder Katzenkot aufgenommen werden können. Infiziert sich die Schwangere erstmals in der Schwangerschaft mit Toxoplasmose, kann dies auf das Kind übergehen und zu schweren Schädigungen führen. Durch einen Bluttest lässt sich klären, ob Sie gegen Toxoplasmose bereits immun sind oder nicht. Sie wissen dann, ob Sie bezüglich Ihrer Ernährung (rohes Fleisch gut kochen, garen, braten), oder beim Umgang mit Erde (Handschuhe tragen) sowie beim Katzenkontakt besonders vorsichtig sein sollten.

Ringelröteln

Es besteht eine Gefahr für das Kind, wenn sich eine Frau in der Schwangerschaft das erste Mal mit Ringelröteln ansteckt. Zu Beginn der Schwangerschaft kann mit einer Blutuntersuchung herausgefunden werden, ob Sie gegen Ringelröteln immun sind. Sonst sollten Sie den Kontakt mit an Ringelröteln erkrankten Kindern meiden (die Übertragung erfolgt oft in Kindergärten und Schulen).

Streptokokken Gruppe B

Streptokokken sind Keime der ganz normalen Darmflora und besiedeln auch die Vagina in ca. 20-25% aller Frauen. Es besteht normalerweise kein Grund sie zu behandeln. In der Schwangerschaft können sie jedoch bei der Geburt auf das Kind übertragen werden und zu schweren Infektionen führen. Werden Streptokokken der Gruppe B in der Schwangerschaft nachgewiesen, wird eine vorsorgliche Antibiotikagabe erst unter der Geburt eingesetzt, damit sich das Kind nicht infiziert.

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